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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fotografie Andrea Göppel
 
§ 1 Honorar und Fahrtkosten
1.1 Das Honorar des Fotoshootings ist abhängig vom Paketpreis, der im Vorfeld vereinbart wurde. Darin enthalten sind die gesetzlich geltende MWSt, die Bearbeitung der Bilder in einem einheitlichen Look sowie die Bereitstellung der Bilder.
1.2 Die Fahrtkosten werden je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
 
§ 2 Zahlungsmodalitäten
2.1 Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist zwei Wochen nach Rechnungsstellung in bar oder per Überweisung fällig. 
2.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
 
§ 3 Lieferung der Bilder
3.1 Der Fotograf versichert, die fertige Fotoreportage innerhalb von vier Wochen nach dem Portraittermin fertig abzuliefern. Im Normalfall erfolgt die Abgabe bereits nach 10 Tagen. 
3.2 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die  Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Shootings.
3.3 Für jegliche Reklamationen am gelieferten Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 6 Tagen.
 
 
§ 4 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen 
4.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail vom Fotografen erhalten hat, hält sich der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen. 
4.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungsemail vom Fotografen. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages vom Fotografen einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. 
4.3 Die Stornierung des Auftrags ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. 
4.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. 
4.5 Bei einer Stornierung 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig. 
4.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Portraitpaket, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.
4.7 Wird das Portraitshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.
 
§ 5 Absage durch den Fotografen - Änderungen im Ablauf
5.1 Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. 
Der Fotograf wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet FOTOGRAFIE ANDREA GÖPPEL nicht. 
5.2 Unwesentliche Änderungen im Ablauf oder eine zumutbare Verlegung der Location berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von FOTOGRAFIE ANDREA GÖPPEL.
 
§ 6 Allgemeine Hinweise für Fototermine 
6.1 Sie sollten spätestens 10 Min. vor dem angesetzten Termin am vereinbarten Ort des Fotoshootings erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt dem Fotografen, davon im Einzelfall abzuweichen. 
 
§ 7 Bearbeitung der angefertigten Bilder
7.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch den Fotografen grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
7.2 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 6 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen. 
 
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
8.1 FOTOGRAFIE ANDREA GÖPPEL steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. 
8.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. 
Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. 
Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. 
8.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden. 
8.4 Der Fotograf räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten des Fotografen erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheber-rechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag. 
8.5 Beim Fotografen verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind. 
8.6 Auf Anfrage durch den Fotografen ist der Kunde verpflichtet, diesem Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen. 
8.7 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde den Fotografen wie folgt als Urheber benennen: www.andrea-goeppel.de
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. 
Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren. 
8.8 Der Fotograf ist berechtig eine Best-of- Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Dies  entspricht  auch einer uneingeschränkten Nutzung der Bilddateien für seine Internetpräsentation (Homepage, Blog, Instagram, Facebook, Newsletter, etc.), Werbeunterlagen, Musteralben und -Galerien, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
8.9 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Fotografen.
8.10 Speziell bei Hochzeiten/Reportagen von Veranstaltungen: Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die teilnehmenden Gäste darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, FOTOGRAFIE ANDREA GÖPPEL, von der Haftung vollumfänglich freistellen.
8.11 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und anderer Konditionen können eine Erhöhung des Honorars nach sich ziehen. Diese Änderungen und die Anpassung des Honorars sind gesondert zu vereinbaren und bedürfen der Textform.
 
§ 9 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
9.1 Für FOTOGRAFIE ANDREA GÖPPEL vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.
9.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch den Fotografen setzt voraus, dass der Fotograf sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens des Fotografens nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden. 
9.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
 
§ 10 Vergütungsmodalitäten
10.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot vom Fotografen genannten Honorare. 
10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen des Fotografen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des vom Fotografen in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung des Fotografen gewährt. 
 
§ 11 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt 
11.1 Der Fotograf ist berechtigt dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. 
11.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich der Fotograf sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor. 
11.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist der Fotograf, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
 
§ 12 Übertragung des Vertrages
FOTOGRAFIE ANDREA GÖPPEL ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung des Fotografen für die Leistungen bleibt unberührt. 
 
§13 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
 
§ 14 Haftung und Verjährung 
14.1 Der Fotograf haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
14.2 Im Übrigen ist die Haftung des Fotografen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. 
14.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Fotografie Andrea Göppel und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet. 
14.4 Der Fotograf haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.  
14.5 Der Fotograf haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch den Fotografen erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
14.6 Wird der Fotograf von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Fotografen von der Haftung frei und erstattet dem Fotografen sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch des Fotografen bleibt hiervon unberührt. 
14.7 Für den Verlust von Daten haftet der Fotograf nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. 
14.8 Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen. 
14.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber des Fotografen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. 
14.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber des Fotografen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
14.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter des Fotografen sowie Dritten, die durch den Fotografen eingeschaltet wurden. 
 
§ 15 Aufbewahrung der Dateien und Haftung für Bilderqualität 
15.1 Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, von ihm aufbewahrte Dateien nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrages zu vernichten.
15.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet der Fotograf nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet. 
15.3 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
 
§ 16 Schadensersatz und Vertragsstrafe
16.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an den Fotografen zu zahlen. 
16.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen. 
 
§ 17 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.

 

 

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